Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, kurz Kinderbildungsgesetz oder meist KiBiz, ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Es hat damals das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder abgelöst. Das KiBiz ist ein Landesgesetz, das somit ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gilt. Es regelt zum einen die Grundlagen und zum anderen die Finanzierung der Betreuung in hiesigen Kindertageseinrichtungen. Inzwischen ist das Gesetz überarbeitet worden, die letzte Novelle stammt aus dem Jahr 2016.

Mit dem KiBiz verfolgte und verfolgt der Gesetzgeber verschiedene Ziele. Zu ihnen zählen unter anderem

  • Festschreiben des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Einrichtungen
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes
  • (Beratende) Unterstützung der Eltern durch die Einrichtungen
  • Festschreiben des Bildungsanspruchs der Kinder
  • Durchsetzen integrativer Bildungs- und Erziehungsarbeit
  • Neuausrichtung der gezielten Sprachförderung
  • Vorbeugen vor Benachteiligungen einzelner
  • Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige
  • Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit
  • Reform der Finanzierung (Pauschalsystem)

Seit der Vorstellung des Entwurfes im März 2007 gab es wiederholt Kritik vor allem der Einrichtungsträger am KiBiz. Damals fanden auch größere Demonstrationen statt, teilweise mit mehr als 200.000 Teilnehmern. Nach der Einführung von KiBiz haben sich, so eine Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa), die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen laut verschiedener Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe vielerorts eher verschlechtert. Ferner sei nach Angaben der Gewerkschaft Verdi die Zufriedenheit der Erzieher(innen) bei ihrer Arbeit merklich gesunken.

 

Die aktuelle Fassung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern können Sie auf der Website des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen zum KiBiz wenden Sie sich bitte an:

Martin Lammers

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